Projektbotschafter­bedingungen

für das Projekt TD220 der MINT PROJEKTE Zehlendorf GmbH.

1 — Gegenstand

Die MINT PROJEKTE Zehlendorf GmbH (nachfolgend „TD220“) ermöglicht registrierten Projektbotschaftern, Interessenten für das Projekt TD220 zu benennen und diesen Zugang zu Projektinformationen zu verschaffen.
Der Projektbotschafter stellt ausschließlich den Erstkontakt zu einem potenziellen Interessenten her.

2 — Rolle des
Projektbotschafters

Der Projektbotschafter ist nicht als Makler tätig. Insbesondere ist es dem Projektbotschafter nicht gestattet:
– Vertragsverhandlungen zu führen
– Interessenten zu beraten oder zu vermitteln
– auf den Abschluss eines Kaufvertrags hinzuwirken
Die Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Weitergabe eines Kontakts.

3 — Registrierung
und Zugang

Die Teilnahme als Projektbotschafter setzt eine Registrierung im System voraus.
Der Zugriff auf den persönlichen Bereich erfolgt über einen personalisierten Zugangslink per E-Mail („Magic Link“). Ein Passwort ist nicht erforderlich.
Der Projektbotschafter ist verpflichtet, seinen Zugang vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

4 — Einladungen

Der Projektbotschafter erhält eine begrenzte Anzahl an Einladungen. Jede Einladung:
– ist einmalig nutzbar
– ist einer Person eindeutig zugeordnet
– ermöglicht einer Person den Zugang zu TD220

5 — Anspruch
auf Provision

Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich, wenn:
– der vom Projektbotschafter benannte Interessent einen notariellen Kaufvertrag über eine Einheit im Projekt TD220 abschließt
– der Interessent eindeutig dem Projektbotschafter zugeordnet werden kann
– der Kontakt erstmalig über den Projektbotschafter hergestellt wurde
Die Provision beträgt:
1,5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises (Bruttobetrag, ohne Abzug von Steuern).

6 — Fälligkeit
der Provision

Die Provision wird fällig nach:
– wirksamer notarieller Beurkundung des Kaufvertrags und
– Eingang des Kaufpreises (oder einer ersten Kaufpreisrate)
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit.

7 — Steuerliche
Behandlung

Die ausgezahlte Provision stellt steuerpflichtiges Einkommen dar. Der Projektbotschafter ist selbst verantwortlich für:
– die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Beträge
– die Einordnung seiner Tätigkeit als privat oder gewerblich
TD220 führt keine Steuern oder Abgaben ab.
Der Projektbotschafter verpflichtet sich, alle für die Auszahlung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen (insbesondere Name, Anschrift und ggf. steuerliche Angaben).
TD220 ist berechtigt, vor Auszahlung entsprechende Angaben oder Nachweise anzufordern.

8 — Ausschluss
von Ansprüchen

Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn:
– der Interessent TD220 bereits bekannt war
– der Interessent unabhängig vom Projektbotschafter auf das Projekt aufmerksam wurde
– keine eindeutige Zuordnung zum Projektbotschafter möglich ist
– kein notarieller Kaufvertrag zustande kommt

9 — Zeitliche
Begrenzung

Ein Provisionsanspruch besteht nur, wenn der notarielle Kaufvertrag innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Registrierung des Interessenten zustande kommt.

10 — Mehrfachnennung

Bei Mehrfachnennung eines Interessenten gilt derjenige Projektbotschafter als berechtigt, dessen Einladung zuerst zur Registrierung geführt hat.

11 — Haftung

TD220 übernimmt keine Haftung für:
– das Zustandekommen eines Kaufvertrags
– die wirtschaftlichen Erwartungen des Projektbotschafters

12 — Änderungen
und Beendigung

TD220 behält sich vor, das Projektbotschafterprogramm jederzeit anzupassen oder zu beenden.
Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.